Bis zu 130 Fastentage im Jahr
Im Mittelalter waren die regelmäßigen Fastenzeiten genau festgelegt: Die Gläubigen sollten beispielsweise die 40 Tage vor Ostern, im Advent oder an den Vorabenden der wichtigsten Heiligenfeste sowie jeden Freitag und Samstag fasten. Hinzu kamen weitere außerordentliche Fastenzeiten, die öffentlich angekündigt wurden. Verlangt wurde an solchen Tagen Verzicht auf Alkohol und Fleisch, Verbot von Feldarbeiten, Verbot des Reitens und der Abwicklung von Handelsgeschäften vor Beendigung des Gottesdienstes.